Durch die Kontrolle des Zertifikats kann geprüft werden, ob der/die Inhaber:in gegen COVID-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist.
Für die Ausstellung sind die nationalen Behörden zuständig. Es könnte beispielsweise von Testzentren oder Gesundheitsbehörden oder direkt über ein eHealth-Portal ausgestellt werden.
- Impfzertifikate werden von dem Mitgliedstaat ausgestellt, in dem die Impfung erfolgte.
- Testzertifikate werden von dem Mitgliedstaat ausgestellt, in dem der Test durchgeführt wurde.
- Genesungszertifikate werden von dem Mitgliedstaat ausgestellt, in dem sich die genesene Person aufhält.
In Deutschland ist es am weitesten verbreitet, dass Menschen Impfzertifikate in der Corona Warn App hochladen und deren Gültigkeit über das Vorzeigen des QR-Codes in der App nachweisen.
Seit Version 2.4 der Corona Warn App können aber auch Testzertifikate in der App angezeigt werden und seit Version 2.5 auch sogenannte Genesenenzertifikate.
Alle drei können ab Version 3.X der Scan-App go~scanner mit Ihren go~mus Ticketscannern validiert werden.
Der Prozess ist einfach und lässt sich in die reguläre Ticketvalidierung einbetten:
- Besucher:innen zeigen den QR-Code vor.
- Sie scannen diesen mit der go~scanner App.
- Der Scanner zeigt das Ergebnis samt Name der Person und deren Geburtsdatum an, sodass Sie die Zugehörigkeit zur vor Ihnen stehenden Person in Verbindung mit der Prüfung des Personalausweises sicherstellen können.
- Anschließend validieren und entwerten Sie das Ticket.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Vorgaben der DSGVO. Wir prüfen lediglich die Echtheit des Zertifikats und zeigen auf dem Scanner zum Abgleich mit einem Lichtbildausweis Namen und Geburtsdatum kurzzeitig an. Diese Daten sind im QR-Code enthalten. Eine Speicherung von Name oder Geburtsdatum oder anderen personenbezogenen Merkmalen findet nicht statt, es werden weiterhin keine medizinischen Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert. Die Zertifikatsprüfung und Ticketprüfung sind getrennte Prozesse. Die Übermittlung der für die Prüfung der Echtheit der erforderlichen Daten erfolgt in verschlüsselter Form.